Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

§ 1. Allgemeines

interconnections / Au-Pair-Box (IC), Schillerstr. 44, 79102 Freiburg, erbringt seine Leistungen (Au-Pair-Box) ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Geschäftsbedingungen, die Teil der Leistungsbeschreibung bilden.

Mit Annahme der Geschäftsbedingungen von IC werden widersprechende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (VP) ungültig. Abweichungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigigung durch IC. Der VP kann sich nicht auf mündliche Zusicherungen berufen.

IC darf seine AGBs jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist ändern. Der VP Vertragspartner hat ein außerordentliches Kündigungsrecht von 15 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung. Erfolgt innerhalb dieser Zeit kein Widerspruch, so gelten die neuen AGBs als angenommen.

§ 2. Vertragsabschluß

Der Vertrag über die Nutzung der von IC bereitgestellten Leistungen tritt nach Annahme des schriftlich erteilten Auftrages in Kraft, und zwar zum 1. oder 15. eines Monats, je nach Datum, das dem tatsächlichen Eintritt (Datum der Vertragsunterzeichnung) am nächsten liegt. Die Annahme ergibt sich daraus, das die gewünschten Leistung erbracht werden, oder auch durch schriftliche Mitteilung oder Bestätigung per Email. IC kann den Vertragsabschluß von der Vorlage eines Handelsregisterauszugs, schriftlichen Vollmachten oder anderer Dokumente abhängig machen, bzw. den Antrag ohne Annahme von Gründen verweigern. Der Vertrag läuft zunächst über ein Jahr und verlängert sich stillscheigend um jeweils ein weiteres, wenn keine Kündigung ausgesprochen wurde.

Falls sich IC zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen der Dienste Dritter bedient, so werden diese nicht Vertragspartner des Auftraggebers.

§ 3. Kündigung

Es gilt beiderseits eine Kündigungsfrist von 60 Tagen zum Vertragsende. Der VP kann die Kündigung erstmals zum Ende der zwölfmonatigen Mitgliedschaft aussprechen (zum 1. bzw. 15. eines Monats). Sie hat schriftlich per Einschreiben mit Antwortschein zu erfolgen.

Die Kündigung von Verträgen mit fester Laufzeit kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Unbeschadet der Geltendmachung fälliger Forderungen behält sich IC bei einem Zahlungsverzug von vier Wochen das Recht vor, seine Leistungen während der Zeit des Verzugs zu kürzen oder ganz einzustellen.

§ 4. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang geht aus der Leistungsbeschreibung hervor.

IC kann sein Leistungsspektrum abändern oder verbessern. Im Falle einer Einschränkung hat der VP das Recht auf außerordentliche Kündigung, sofern die zurückgenommenen Leistungen Gegenstand des ursprünglichen Vertrages waren. Sollten Dienste oder Leistungen kostenlos erbracht werden, so entsteht kein Anrecht auf Fortsetzung darauf; IC kann sie ohne vorherige Ankündigung einstellen. Dies begründet keinen Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz.

§ 5. Obliegenheiten des Vertragspartners

Der VP ist gehalten:

- die vereinbarten Zahlungen zzgl. gesetzl. MW-Steuer fristgerecht zu leisten. Schäden durch nichthonorierte Schecks, Lastschriften, Kreditkartenabforderungen usw. trägt der VP.

- die Zugriffsmöglichkeiten auf den Server nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen, insbesondere gegen geltende presserechtliche Vorschriften verstoßende Seitengestaltungen zu unterlassen.

-weder die über die Au-Pair-Box erhaltenen Daten von Familien und Mädchen mißbräuchlich zu nutzen und weiterzugeben, insbesondere an fremde, außenstehende Agenturen oder andere Interessenten, noch die Daten in einer Datenbank zu speichern und zu verwerten.

- für die Datensicherheit, insbesondere die Geheimhaltung von Paßwörtern, zu sorgen.

Ein Verstoß gegen diese Pflichten berechtigt IC zur sofortigen und fristlosen Beendigung des Vertragsverhältnisses ohne vorherige Abmahnung. Stellt IC eine mißbräuchliche Weitergabe von Emails oder Interna fest, so ist unbeschadet weiterer Regreßforderungen sofort eine Vertragsstrafe von 500 Euro fällig, die über die vereinbarten Zahlungswege eingezogen werden kann oder über die eine Rechnung gestellt wird.

§ 6. Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Nutzungsentgelte sind monatlich vorauszuzahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Nach Kündigung ist der gesamte Betrag bis Ablauf des Vertrages in einer Summe fällig. Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Gebühren, werden mit der jeweiligen Rechnung fällig und zahlbar.

Der Rechnungsbetrag hat spätestens zehn Kalendertage nach Rechnungszugang auf dem angegebenen Konto eingegangen zu sein. Bei verspäteter Zahlung darf IC eine Bearbeitungsgebühr von € 6 erheben.

Zahlungsverzug berechtigt IC zur Sperrung des Zugangs zum Server. Der VP bleibt weiterhin in der Pflicht zur Zahlung der vereinbarten monatlichen Entgelte.

IC behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.

§ 7. Haftungsbeschränkungen

IC steht nicht für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere nicht für Ausfall und Überlastung von Kommunikationsnetzen, ein. Der VP darf daraus keine Minderung seiner Leistungspflicht herleiten.

Von IC oder seinen Erfüllungsgehilfen verschuldete Ausfallzeiten von über 24 Stunden werden per Gutschrift verrechnet.

IC ist frei von jeder Haftung für die über seine Dienste übermittelten Nachrichten. Für deren Inhalt, Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist einzig der Absender verantwortlich.

Die Haftung von IC ist für Schäden, die durch die Nutzung seiner Dienste entstehen, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt, sofern nicht bereits andere Bestimmungen eine Haftung von IC ausschließen.

§ 8. Haftung des Vertragspartners

Der VP haftet gegenüber IC und seinen Erfüllungsgehilfen für alle Rechtsfolgen und Schäden aus mißbräuchlicher oder rechtswidriger Nutzung der bereitgestellten Dienste. Müssen aufgrund technischer Störungen (volle Mailbox, Serverprobleme) im Verantwortungsbereicht des VP die Mailnachrichten abgeschaltet werden, so hafter IC nicht. Der VP ist gehalten, sich umgebend zu melden, sobald ein Tag kein Mailempfang feststellbar war, um die Probleme zu klären und den Emailempfang fortsetzen zu können.

§ 9. Schlußbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch gültige zu ersetzen, die dem gleichen wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Soweit eine Bestimmung unvollständig ist oder wird, gilt Entsprechendes.

Fassung v. 27.10.02


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