Au Pair Box
 
Menü        
Einführung 
Für Aupairs 
Für Familien 
Aktuelles 
Aupairversicherung
Auslandsversicherung
 Schwarzes Brett 
Ferienjobs 
Bildgalerie 
Agenturen 
Service für Agenturen 
Service für Eltern 
Ratgeber
Familie / Aupair
Links 
Sag´s weiter 
Impressum 
Ratgeber


 
Au Pair oder Kindermädchen
 
 

Bei der Betreuung Ihrer Kinder stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen:

     
 
  • Sie können ein Aupair bei sich aufnehmen, das also in der Familie wohnt, stets aus dem Ausland stammt und dessen Tätigkeit sich nach dem Europäischen Au-Pair-Abkommen richtet. So ist es unabdingbar, daß ein Aupair einen Sprachkurs besucht, denn die besonderen Erleichterungen bei der Bewilligung des Aufenthalts- und Arbeitsrechts gelten nur unter der Voraussetzung, daß ein kultureller Austausch gewährt ist und Kenntnisse der Sprache des Gastlandes erworben werden können.
    Au Pair Au Pair

  • Sie engagieren ein Kindermädchen / Nanny. Dies wohnt häufig nicht im Haus, sondern hat seine eigene Wohnung und ist meist Inländerin. Ihre Tätigkeit unterliegt den entsprechenden allgemeinen arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen wie die einer Haushälterin zum Beispiel auch.
    Sofern sie Ausländerin ist, sind entsprechende visa- und besondere arbeitsrechtliche Vorschriften zu beachten.
    Ein Kindermädchen mit einer qualifizierten Ausbildung in einem pädagogischen oder Pflegeberuf, z.B. als Kindergärtnerin, Sozialarbeiterin, Erzieherin, Betreuerin, Kinderkrankenschwester, Kinderpflegerin u.ä. und häufig auch schon Berufserfahrung wird entsprechend höher bezahlt.Nanny Kindermädchen

Wir suchen ein:

  Nanny
Kindermädchen