|
-
Sie können ein Aupair bei sich aufnehmen, das also in der Familie
wohnt, stets aus dem Ausland stammt und dessen Tätigkeit sich
nach dem Europäischen Au-Pair-Abkommen richtet. So ist es unabdingbar,
daß ein Aupair einen Sprachkurs besucht, denn die besonderen
Erleichterungen bei der Bewilligung des Aufenthalts- und Arbeitsrechts
gelten nur unter der Voraussetzung, daß ein kultureller Austausch
gewährt ist und Kenntnisse der Sprache des Gastlandes erworben
werden können.
Au Pair
-
Sie engagieren ein Kindermädchen / Nanny. Dies wohnt häufig
nicht im Haus, sondern hat seine eigene Wohnung und ist meist Inländerin.
Ihre Tätigkeit unterliegt den entsprechenden allgemeinen arbeits-
und sozialrechtlichen Bestimmungen wie die einer Haushälterin
zum Beispiel auch.
Sofern sie Ausländerin ist, sind entsprechende visa- und besondere
arbeitsrechtliche Vorschriften zu beachten.
Ein Kindermädchen mit einer qualifizierten Ausbildung in einem
pädagogischen oder Pflegeberuf, z.B. als Kindergärtnerin,
Sozialarbeiterin, Erzieherin, Betreuerin, Kinderkrankenschwester,
Kinderpflegerin u.ä. und häufig auch schon Berufserfahrung
wird entsprechend höher bezahlt.
Kindermädchen
Wir suchen ein:
|