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Seite << 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 >> VorsorgevollmachtenVorsorgevollmachten können registriert werdenVollmachtenregistrierung im falle des FallesSeit dem 01.03.2005 können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Heute ist die Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister (Vorsorgeregister-VerordnungVRegV) in Kraft getreten. Mit dem neuen Vorsorgeregister können Gerichte Vorsorgevollmachten schnell, einfach und sicher finden. Das verhindert überflüssige Betreuungen, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Vorteile des elektronischen Registers. Durch eine Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger einen anderen Menschen bevollmächtigen, ihre Angelegenheiten zu besorgen, wenn sie durch Unfall, Krankheit oder Alter zu einem späteren Zeitpunkt dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollten. Wurde für einen solchen Fall niemand bevollmächtigt, muss das Vormundschaftsgericht für den betroffenen Menschen einen Betreuer bestellen. Die Gerichte haben häufig Schwierigkeiten festzustellen, ob ein Betreuungsbedürftiger eine Vorsorgevollmacht verfasst hat. Jetzt können sie das Zentrale Vorsorgeregister jederzeit online abfragen und so klären, ob Informationen über eine Vorsorgevollmacht eingetragen sind, sagt Dr. Tilman Götte, Präsident der Bundesnotarkammer. Die Notare haben auf freiwilliger Basis bereits mit dem Aufbau eines Datenbestandes begonnen. Seit dem Frühjahr 2003 konnten von Notaren beurkundete und beglaubigte Vorsorgevollmachten gemeldet werden. Den Vormundschaftsgerichten steht daher bereits ein umfassender Datenbestand von ca. 230.000 Vorsorgevollmachten zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger können ab heute ihre Vorsorgevollmacht über das Internet (www.vorsorgeregister.de) oder per Post an das Zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer melden. Auch der Notar oder Rechtsanwalt, der bei der Errichtung rechtlich beraten hat, kann weiterhelfen. Die Vorsorgeregister-Verordnung regelt die Einzelheiten des Registerverfahrens von der Antragstellung durch den Vollmachtgeber bis zum Abruf durch die Vormundschaftsgerichte. Das Zentrale Vorsorgeregister erhebt für die Eintragung aufwandsbezogene Gebühren, die abhängig vom gewählten Verfahren sind. So ist etwa die Online-Meldung günstiger, als der auf Papier übermittelte Eintragungsantrag. In üblichen Fällen entstehen einmalige Gebühren im Bereich zwischen 10 und 20 . Mit den neuen technischen Möglichkeiten stärken wir die Vorsorgevollmacht als Mittel der Selbstbestimmung. Denn nur eine Vollmacht, die im Betreuungsfall auch gefunden wird, ist eine wirkungsvolle Vollmacht, sagte die Ministerin. Weitere Informationen zum Zentralen Vorsorgeregister gibt es unter www.vorsorgeregister.de oder bei der Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 08 01 51, 10001 Berlin, Tel.: 01805 35 50 50 (0,12 / Min.). Ausführliche Informationen zum derzeit geltenden Betreuungsrecht und zur Vorsorgevoll-macht sind auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.de/enid/Ratgeber/Betreuungsrecht_kh.html erhältlich. CyberkriminalitätEU erklärt Cyberkriminalität den KampfRechtsschutz der privaten ComputerDer Rat der Justiz- und Innenminister hat heute in Brüssel den EU-Rahmen-beschluss über Angriffe auf Informationssysteme endgültig angenommen. Damit werden erstmals EU-weite strafrechtliche Mindeststandards auf dem Gebiet der Cyberkriminalität geschaffen. Nach den verbindlichen Vorgaben des Rahmenbeschlusses müssen in allen Mitgliedstaaten der EU Handlungen wie das unerlaubte Eindringen in Computersysteme (Hacking), das Verbreiten von Viren oder etwa Angriffe auf Online-Dienste unter Strafe gestellt werden. Bagatellfälle sind dabei ausdrücklich ausgenommen. Dieser Rahmenbeschluss ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Cyberkriminalität. Ein noch so entschlossenes Vorgehen gegen Straftaten im Cyberspace allein auf nationaler Ebene reicht nicht aus. Da Cyberkriminalität in der Regel grenzüberschreitenden Charakter aufweist, zielt der Rahmenbeschluss darauf ab, die einzelstaatlichen Strafvorschriften anzugleichen. So haben Strafverfolgungs- und Justizbehörden in allen Mitgliedstaaten bessere Möglichkeiten Cyberkriminalität effektiv zu bekämpfen, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Insgesamt lehnt sich der Rahmenbeschluss bei den zu harmonisierenden Straftatbeständen eng an die sogenannte Cybercrime-Konvention des Europarates an, die von Deutschland am 23. November 2001 gezeichnet wurde und noch zur Umsetzung ansteht. Deutschland genügt den Vorgaben des Rahmenbeschlusses in weiten Teilen bereits jetzt, weshalb der Umsetzungsbedarf begrenzt ist. So muss § 202a StGB (Ausspähen von Daten) angepasst werden. Zwar erfasst dieser Tatbestand schon heute vielfach das sogenannte "Hacking" - also das "Knacken" eines Computersystems. Künftig wird aber klargestellt werden, dass auch der bloße Zugang zu einem Computersystem unter Verletzung von Sicherheitsmaßnahmen strafbewehrt ist, wenn dies unbefugt geschieht. Zudem muss § 303b StGB (Computersabotage) angepasst werden. Unter anderem schützt § 303b StGB bislang nur Datenverarbeitungen von fremden Unternehmen oder Behörden. Künftig werden auch private Computersysteme vor Eingriffen geschützt. Daneben enthält der Rahmenbeschluss unter anderem Vorschriften zur Höhe der Strafen, zur gerichtlichen Zuständigkeit bei Straftaten mit Auslandsbezug und zum Informationsaustausch der Mitgliedstaaten untereinander. So sieht der Rahmenbeschluss zum Teil Mindesthöchststrafen von einem bis zu drei Jahren, bei erschwerenden Umständen von zwei bis fünf Jahren Freiheitsstrafe vor. Die Mitgliedstaaten sind unter anderem für die in ihrem Hoheitsgebiet oder von einem ihrer Staatsbürger verübten Straftaten zuständig. Erklären sich mehrere Mitgliedstaaten für zuständig, so müssen sie gemeinsam entscheiden, welcher von ihnen die Strafverfolgung übernimmt, um das Verfahren nach Möglichkeit auf einen Mitgliedstaat zu konzentrieren. Zum Zwecke des Informationsaustauschs ist die Nutzung von operativen Kontaktstellen vorgesehen, die rund um die Uhr und sieben Tage pro Woche erreichbar und für eine effiziente polizeiliche Zusammenarbeit von großer Bedeutung sind. Dabei soll auf das bereits 1997 von der G8 eingerichtete sogenannte 24/7-Netzwerk zurückgegriffen werden. Dieses umfasst mittlerweile 40 Staaten, für Deutschland agiert das Bundeskriminalamt als nationale Kontaktstelle in diesem Netzwerk. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, den Rahmenbeschluss innerhalb von zwei Jahren nach seinem Inkrafttreten in innerstaatliches Recht umzusetzen. Familienpolitik: ZuschüsseKinderbetreuung in FrankreichFrankreich klassisches Aupair-LandAu-Pairs und Tagesmütter entlasten ElternDer Arbeitsmarkt und das Sozialsystem sind in Frankreich ebenso erneuerungsbedürftig wie in Deutschland. Doch in Punkto Familienzuwachs sind die Franzosen ihren Nachbarn schon seit Jahren überlegen. Das Überschreiten der 62-Millionen-Grenze verdankt Frankreich einem Babyboom im letzten Jahr, als auf 100 Französinnen statistisch gesehen 190 Geburten kamen. Damit war Frankreich neben Irland das geburtenfreudigste europäische Land. In Deutschland lag die Quote gerade mal bei 130. Die hohe Zahl von Geburten jenseits des Rheins ist um so bemerkenswerter, als in Frankreich mehr Frauen im Berufsleben stehen als in Deutschland. So sind heute über 80 Prozent der Frauen im Alter von 25 bis 49 Jahren berufstätig - mit steigender Tendenz. Auch wenn sie zwei Kinder hatten, gingen 73 Prozent der Frauen einem Beruf nach. Immerhin 51 Prozent der Frauen waren es noch, wenn sie drei Kinder hatten. Selbst die achtfache Mutter Clara Gaymard, die Ehefrau des vor kurzem zurückgetretenen Wirtschafts- und Finanzminister Hervé Gaymard, hat ihre Karriere bei der französischen Agentur für Auslandsinvestitionen erfolgreich vorangetrieben. Ihre Arbeitskollegen erlebten Madame Gaymard fast nur im Zustand der Schwangerschaft. Welches aber sind die Vorzüge der französischen Familienpolitik, die solche Erfolgsgeschichten möglich machet? Da wäre zum einen das Angebot von Kinderbetreuungsplätzen, zum anderen die großzügige Unterstützung durch den Staat. Rund 100 Milliarden Euro läßt sich die Republik die Förderung des Nachwuchses im Jahr kosten. Die staatlichen Hilfen beginnen mit der einmalig gezahlten Geburtenprämie in Höhe von 800 Euro. Dazu kommt eine am Einkommen bemessene Säuglingsbeihilfe in Höhe von bis zu 161,66 Euro, die vom vierten Monat der Schwangerschaft an bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes gezahlt wird. Das erst vom zweiten Kind an gezahlte Kindergeld beträgt unabhängig vom Einkommen 115,07 Euro für zwei und 262,49 Euro für drei Kinder. Für jedes weitere Kind kommen 147,42 Euro dazu. Die Kinderzahl wirkt sich auch auf die Rente der Eltern aus. So erhält ein Beamter, der drei Kinder aufgezogen hat, 75 Prozent seines letzten Gehalts. Mit vier Kindern steigt die Rente auf 86 Prozent, mit sieben Kindern auf 100 Prozent. Darüber hinaus unterstützt der Staat Familien mit Kindern durch Zuschüsse für Tagesmütter. Au-Pairs sind in Frankreich ebenfalls keine Seltenheit. Elternteile, die sich entschließen, ab dem dritten Kind ihre Berufstätigkeit aufzugeben, um sich ganz ihren Kindern zu widmen, erhalten ein Erziehungsgeld.
Die Entscheidung der französischen Frauen, Kinder in die Welt zu setzen, wird darüber hinaus durch die Bereitstellung von Kinderkrippen für die Kleinen unter drei Jahren und die sogenannten Ecoles maternelles für die Kinder zwischen drei und sechs Jahren erleichtert. In den Kinderkrippen sind zur Zeit rund 40 Prozent aller Kleinkinder untergebracht. Krippenplätze gibt es noch nicht genug, doch viel mehr als in Deutschland, wo nur jedes zehnte Kind unter drei Jahren einen Platz findet. Bis 2007 will Paris weitere 20 000 Plätze bereitgestellt haben. Hingegen besuchen fast alle Drei- bis Sechsjährigen (99 Prozent) die Ecoles maternelles, in dem die Kinder von staatlich ausgebildeten Lehrkräften ganztägig betreut werden. Der Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub ist mit 28 Wochen bei vollem Lohnausgleich doppelt so lang wie in Deutschland.
Die Geburtenfreudigkeit der Französinnen hat nichts mit jugendlichem Leichtsinn zu tun, sondern ist von langer Hand geplant. Denn im Durchschnitt bekommen sie ihr erstes Kind erst mit dreißig Jahren. Erstaunlich ist, daß häufiger als früher in Frankreich ungewollte Schwangerschaften durch einen Abbruch beendet werden.
Dies zeigt, daß selbst im kinderfreundlichen Frankreich noch Chancen für noch mehr Bevölkerungswachstum liegen.
LehrmittelfreiheitLernmittelfreiheit in Bayern eingeschränktBüchergeld: neue Kosten für FamilienEltern müssen Anteil zahlenDas Kabinett hat entschieden: Ab dem nächsten Schuljahr soll das nach Schultyp gestaffelte Büchergeld eingezogen werden. Der Betrag von 20 Euro gilt für Grundschulen, 40 Euro sind an den anderen Schularten fällig. Familien mit geringem Einkommen sind von der Maßnahme nicht betroffen. Großfamilien müssen nur für die beiden ersten Kinder zahlen, für das dritte und alle weiteren Kinder sind die Bücher ebenfalls kostenlos. Kultusministerin Monika Hohlmeier (CSU) sagte, das Prinzip der Lernmittelfreiheit bleibe erhalten, Eltern müssten die Schulbücher für ihre Kinder nicht kaufen. Jeder Cent aus der Elternbeteiligung solle den Schulen zugutekommen, damit diese mehr Geld für die Anschaffung neuer Bücher zur Verfügung hätten.
Insgesamt werden den Kommunen laut Hohlmeier mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr für die Anschaffung von Büchern zur Verfügung stehen. In anderen Bundesländern sei die Beteiligung der Eltern längst Standard, auch mit weit höheren Beträgen. So fordere Berlin etwa ein Büchergeld von bis zu 100 Euro.
BafögBafög: jeder vierte Studierende am TropfStaatlicher Zuschuß entlastet FamilienBundesausbildungsförderungsgesetzNeben dem Elternhaus und eigenen Jobs ist das Bafög die wichtigste Einnahmequelle der Studenten. Zuletzt kamen 326 000 Studenten in den Genuss der Förderung nach dem Bafög. Von denen, die zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehören, war das gut jeder vierte. 1993 war es zwar noch jeder dritte, doch dann ging es rapide bergab. 1998 bekam nur noch jeder fünfte Geld vom Staat. Seitdem ist der Anteil durch Bafög-Reformen wieder gestiegen unter anderem wurden die Freibeträge der Eltern deutlich erhöht. Mehr als zwei Drittel der Bafög-Empfänger gehen davon aus, dass sie derzeit ohne Bafög nicht studieren könnten, heißt es in der jüngsten Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes. Ein Student, der nicht mehr bei seinen Eltern wohnt, kann im Regelfall pro Monat bis zu 466 Euro bekommen für Kommilitonen, die sich noch am heimischen Herd wärmen, sind es 377 Euro. Inklusive aller möglichen Zuschläge wie etwa erhöhter Mietzuschuss oder Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag, liegt der Höchstsatz bei 585 und 432 Euro. Die große Masse der Empfänger erhält elternabhängiges Bafög also umso mehr, je weniger die Eltern verdienen. Voll gefördert werden etwa Kinder von Paaren bis zu einem Bruttoeinkommen von 1 870 Euro monatlich. Die Förderung mit Teilbeträgen endet bei Einzelkindern bei einem Einkommen von 4 200 Euro, bei zwei studierenden Kindern bei 6 000 Euro. So kann zum Beispiel ein Student, der noch zwei Geschwister in Ausbildung hat, bei einem Bruttoelterneinkommen von 4 533 Euro monatlich rund 330 Euro Bafög pro Monat bekommen weitere Beispiele finden sich auf der Bafög-Homepage des Bundesbildungsministeriums. Wenn die Eltern jedoch nicht mehr unterhaltspflichtig sind etwa weil sie ihrem Sprössling bereits eine Ausbildung finanziert haben kann auch elternunabhängiges Bafög beantragt werden. Im Normalfall wird die Hälfte des Bafög als Zuschuss gezahlt, die andere Hälfte als Darlehen. Die Förderhöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit. Wer sie wegen Schwangerschaft, Versorgung eines Kindes oder Behinderung überschreitet, kann zusätzliche Zuschüsse bekommen. Die Rückzahlung des Bafög ist so gestaltet, dass sie nur schwerlich jemanden in den Ruin treibt. Das liegt einerseits daran, dass grundsätzlich keine Zinsen anfallen, andererseits an der auf maximal 10 000 Euro begrenzten Rückzahlungssumme. Die erste Rate wird erst fünf Jahre nach dem Ende der Regel-Ausbildungszeit fällig, ab diesem Zeitpunkt werden monatlich 105 Euro eingetrieben. Wer nicht mehr als 960 Euro im Monat verdient, kann die Rückzahlung aussetzen. Bei besonders guten Abschlüssen, schnellem Studium, vorzeitiger Tilgung oder der Erziehung von Kindern winkt zudem ein teilweiser Erlass der Schulden. ErziehungTipps zur ErziehungDie Welt der Kinder kennenlernenErziehungstipps - Schulanfang, Angst, MedienErziehung ist Kampf, sagt manch einer. Kinder stellen sich oft ganz schön störrisch an, wenn es darum geht, was sie unbedingt - oder eben keinesfalls wollen. Hier hilft es nicht nur verzweifelten Eltern sondern auch Verwandten, Freunden und Au-Pairs, sich ein wenig über die Welt des Kindes schlau zu machen. Auf den folgenden Seiten geben wir einige Ratschläge, so z.B. zu Angst, Medien, Schule, Tod Mit welchen Augen sehen Kinder die Welt? Was ist für sie wichtig, was sollten Eltern vermeiden? Wer ein wenig durchblättert, findet neue Anregungen, damit nicht mehr alles so verkrampft abläuft. Wege zum entspannten und liebevollen Umgang bietet z.B. die Kess-Erziehungsform. Wer sich mit anderen austauschen möchte, findet im Au-Pair-Forum Gleichgesinnte. Viel Spaß beim Schmökern und Lernen! Entwicklungsstörungen
Frühförderung von KleinkindernUnnötiger Aufwand bei Kindererziehung?Viele Therapien sind überflüssigZur Schule müssen die Kleinen zwar erst in ein paar Jahren, einen vollen Terminkalender haben sie aber schon vorher: montags Krabbelgruppe, dienstags Babyschwimmen, donnerstags Ergotherapie. Die sogenannte Frühförderung boomt, meldet die Frauenzeitschrift FÜR SIE in ihrer aktuellen Ausgabe vom 19. April 2005. Es gilt heute als besonders fürsorglich, sein Kleinkind etwa zur Sprach- und Bewegungstherapie anzumelden, um Fehlentwicklungen vorzubeugen oder zu beheben. Aber: häufig gibt es dafür überhaupt keinen Grund. Laut der Zeitschrift wird ein Viertel aller gesund geborenen Jungen und Mädchen bis zum achten Lebensjahr wegen einer vermeintlichen Entwicklungsstörung behandelt - obwohl Experten schätzen, dass nur ein Zehntel aller Kinder wirklich behandlungsbedürftig ist. Auch Vorbeugung hilft. "In vielen Fällen können Eltern Therapien für ihre Kinder von vornherein unnötig machen, zum Beispiel durch mehr Spielangebote oder mehr Sport statt Dauer-Fernsehen", sagt die Kinder- und Jugendärztin Dr. Gunhild Kilian-Kornell. Die Sprecherin des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) erklärt die wichtigsten Behandlungen und sagt, wann sie angebracht sind und wieviel die Kasse zahlt. Haben Kinder zum Beispiel auffällige Schwierigkeiten mit der Aussprache und der Mundmotorik, helfen Logopäden. Ein großes Problem ist heutzutage allerdings der Spracherwerb selbst. Da können Eltern durch Vorlesen und viel Sprechen im Vorfeld mehr bewirken als ein Sprachtherapeut.
Im Trend liegt zudem die Ergotherapie. Sie fördert spielerisch Grob- und Feinmotorik, schult die Körperwahrnehmung und trainiert Bewegungsabläufe. Ergotherapie tut jedem Kind gut, ist aber nur bei echten Störungen notwendig und nicht, wenn ein Kind beispielsweise aufgrund von Bewegungsmangel ungeschickt ist. Akademiker-ElternAkademiker-Eltern im NachteilVom Staat vernachlässigt?Umdenken in der FamilienpolitikAkademikereltern sind die Verlierer der deutschen Familienpolitik. Sie haben wenig Anreiz, Kinder zu zeugen - anders als die Arbeiterfrau. Dies ist der Tenor einer neuen Studie. Wie profitiert die allein erziehende Arbeiterin, wie die Akademikerfamilie von staatlicher Familienpolitik? Demnach wendet jene Single-Arbeitermutter brutto rund 74.000 Euro für ihr Kind auf. 71.000 Euro fließen ihr als staatliche Hilfen zu. Das Akademikerehepaar hingegen erhält nur 68.000 Euro, steckt aber ungleich mehr Geld in seinen Nachwuchs, über 130.000 Euro pro Kind. Dies prangert die Studie, die im Auftrag des Bundesfamilienministeriums verfasst wurde, als Missstand an. Man dürfe wohlhabende Eltern nicht sich selbst überlassen. Eine solche Familienpolitik erreiche die Akademiker nicht - und sei folglich kein Mittel, den Geburtenrückgang gerade bei den Gebildeten zu bremsen. Schärfer noch kritisieren die Autoren ein weiteres Ergebnis ihrer Rechnungen: Akademisch gebildete Eltern, die wegen des Nachwuchses pausieren, hätten gegenüber Kinderlosen unzumutbar hohe Einbußen - nicht nur im Einkommen, auch in der späteren Rente. "Kinderlose mit hohem Einkommen werden in unserer Gesellschaft bevorzugt", folgern sie. Sie fordern, dass Erziehungskosten steuerlich stärker angerechnet werden sollten. Bisher würden Kinder steuerrechtlich fast wie Konsumgüter abgehandelt. Dies müsse sich ändern. So solle der Staat Eltern ab dem dritten Baby "hohe Kinderfreibeträge" zubilligen. In einem immerhin kann sich Familienministerin Renate Schmidt (SPD) durch die Studie bestätigt sehen: Die Forderung nach einer besseren Kinderbetreuung ist eines der Kernziele der derzeitigen Familienpolitik. Die Begründung: Gerade bei Hochverdienern könnten staatliche Transfers nur einen Bruchteil des Einkommens ersetzen, das den Eltern durch Babypause oder Teilzeitstelle entgeht. Sinnvoller seien also Maßnahmen, die den Müttern oder Vätern ermöglichen, "ihre Berufstätigkeit weniger einzuschränken". Die vormals übliche "Konzentration auf das Kindergeld" sei nicht zeitgemäß.
Durch die Studienergebnisse sieht sich die Ministerin auch in einem anderen angekündigten Großprojekt bestärkt: dem Elterngeld - einer auf ein Jahr befristeten Zahlung an Mutter oder Vater, die sich in Höhe des Arbeitslosengeldes bewegen könnte.
SonderschulenSchule und BehinderungBehinderte Kinder nicht isolierenSonderschulen sind outSollten körperlich oder geistig behinderte Kinder getrennt unterrichtet werden oder lieber eine normale Schule besuchen? Immer mehr Wissenschaftler befürworten die Integration von Kindern mit Behinderung. Doch in Deutschland ist diese Praxis noch nicht sehr verbreitet. Beispiel Bayern: Gut 90.000 Kinder mit Behinderung besuchen hier die Schule. Die meisten gehen an eine Schule zur sonderpädagogischen Förderung. Nur ein Sechstel der körperlich und oder geistig behinderten Kinder lernen im Freistaat an einer ganz normalen Schule. Das sind viel zu wenige, sagen Wissenschaftler. Sie plädieren für die Integration von Kindern mit Behinderung. David ist fünf Jahre alt und besucht einen integrativen Kindergarten. Der Junge befindet sich auf dem geistigen Niveau eines Dreijährigen. Als er vor rund eineinhalb Jahren in den Kindergarten kam, sprach er kaum und suchte keinerlei soziale Kontakte. Doch in der Gruppe mit fünfzehn Kindern und drei Betreuern fand er schnell Anschluss. Heute nimmt er regen Anteil am Geschehen. Das wundert Professor Heimlich, der in München Lernbehindertenpädagogik unterrichtet, überhaupt nicht. Für ihn ist längst klar, dass behinderte Kinder, die zusammen mit nicht-behinderten Kindern einen Kindergarten oder eine Schule besuchen, bessere Erfolge aufweisen. Eine wichtige Rolle spielt dabei aber auch die ständige Bereitschaft zur Weiterbildung des gesamten pädagogischen Teams. So beherrschen in Davids Kindergarten inzwischen alle Erzieherinnen die Gebärdensprache. Diesen Weg der Integration geht das europäische Ausland schon lange. Allen voran die skandinavischen Länder, die bereits seit den 50er-Jahren nicht mehr auf Sondereinrichtungen gesetzt haben. Und auch Österreich und Italien haben diese seit den 70er-Jahren abgeschafft. Nur Deutschland setzte weiterhin auf Separation.
Gerade Bayern hat im Schulbereich noch einen großen Nachholbedarf. Laut Gesetz von 2003 müssen sich zwar alle Schulen um die sonderpädagogische Förderung kümmern, aber nur wenn es die Möglichkeiten der Lehrer und Eltern erlauben. Wütende ElternWenn Eltern rot sehenIst Wut (manchmal) legitim?Das Kind als Spiegel unserer selbstWut auf das eigene Kind ist ein Tabu, über das Eltern voller Schuldgefühle lieber nicht sprechen. Dass sie wütend werden, ihre Kinder anschreien oder auch mal grob werden, ist zwar pädagogisch nicht unbedingt das sinnvollste Verhalten, aber es lässt sich manchmal einfach nicht vermeiden. Schließlich sind Mütter und Väter auch nur Menschen! Wenn auch Sie gelegentlich wütend auf Ihr Kind sind, ist das völlig normal und anderen geht es genauso. Wutausbrüche können für ein Kind zwar recht beängstigend sein. Doch ist es allemal besser, zu seinem Wutausbruch zu stehen als Gefühle wie Wut zu unterdrücken versuchen. Ständig unterdrückte Wut entlädt sich oft im unpassendsten Moment um so heftiger! Wenn es für einen (gelegentlichen!) Wutausbruch einen triftigen Grund gab, kann Ihr Kindergartenkind häufig schon einsehen, dass es etwas falsch gemacht hat. Ist Ihr Verhältnis zueinander sonst gut, wird Ihr Kind keinen Schaden davontragen. Und Wut kann für Sie eine beträchtliche Kraftquelle sein und ein Ansporn, dieses oder jenes endlich zu ändern!
Gefährlich wird es erst, wenn Wut Ihrem Kind gegenüber praktisch zum Dauerzustand wird. Dann stecken meist tiefer liegende Ursachen dahinter, z.B. dass Ihr Kind häufig Charakterzüge oder Eigenschaften zeigt, die Sie bei sich selbst vehement ablehnen. In solchen Fällen ist es notwendig und hilfreich, sich fachliche Hilfe in einer Erziehungsberatungsstelle (die Adresse der nächstgelegenen psychologischen Beratungsstelle finden Sie unter www.bke.de/ratsuchende.htm) oder psychotherapeutischen Praxis zu suchen. Seite << 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 >>
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