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Fernsehen

Eltern müssen Fernsehen kontrollieren

Richtige Dosis ist wichtig

Beim TV-Konsum für Kinder ist es entscheidend, wie konsequent Eltern ihnen Grenzen setzen und die Auswahl bestimmen. Eltern sollten immer wissen, was gerade läuft. Richtig dosiert kann Fernsehen Kinder fördern, zeigten Studien an der Universität Texas in Austin.

Kinder, die wenige Stunden in der Woche erzieherische TV-Sendungen, wie etwa Sesamstraße, schauten, schnitten nach drei Jahren beim Lesen, Schreiben und Rechnen besser ab als andere, die solche Programme nicht gesehen hatten.
Umgekehrt zeigte sich, dass Kinder, die viele Stunden vor Unterhaltungssendungen und Cartoons verbrachten, eher schlechte Testergebnisse aufwiesen. Eine andere Studie wies nach, dass mit jeder Stunde, die ein Kind täglich mehr vor dem Fernseher verbringt, das Risiko um 10 Prozent steigt, Aufmerksamkeitsprobleme zu entwickeln.

 

Kindertreffen

Individuelle Kindertreffen am Oberrhein

Centre Culturel Francais Freiburg organisiert Austausch

Austauschprogramm für Grundschüler und Familien

Das Programm „Individuelle Kindertreffen am Oberrhein“ wurde vom Centre Culturel Francais Freiburg in Zusammenarbeit mit den Schulbehörden des Oberrheins ins Leben gerufen, d.h. dem Rektorat Straßburg, den Kultusministerien der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz und der Nordwestschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz.

Das Programm wird von der Europäischen Union (INTERREG III-PAMINA Programm) und von dem Conseil Régional d´Alsace, den Conseils Généraux du Haut et du Bas-Rhin, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, dem Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend Rheinland-Pfalz und der Nordwestschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz politisch und finanziell unterstützt.

Das Programm richtet sich an alle Grundschüler des Oberrheingebiets, die Französisch lernen.
Es fördert den Austausch zwischen dem Elsass auf der einen Seite sowie Baden, der Pfalz und der deutschsprachigen Nordwestschweiz (Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt, Solothurn) auf der anderen Seite.

„Individuelle Kindertreffen am Oberrhein“ ermöglicht Kindern, nicht nur ihre Kenntnisse der Nachbarsprache anzuwenden, sondern auch das Nachbarland kennen zu lernen. Sie haben auch so die Möglichkeit, in eine Familie integriert zu werden und ihren Alltag kennen zu lernen.
Die Eltern werden direkt in dieses Projekt einbezogen, um die Treffen zu vereinfachen und bekommen so auch die Möglichkeit, an einem Sprachaustausch teilzunehmen.

Vorgehensweise:

Es muss ein Antragsformular ausgefüllt werden. Das Centre Culturel Francais Freiburg vergleicht die Anträge und sucht einen Austauschpartner für den Antragstellenden aus, der den angegebenen Informationen über das Kind und dessen Familie entspricht (Alter, Geschlecht, Interessen, Sprachniveau,...).
Danach erfolgt die Kontaktaufnahme. Die Vermittlung ist gebührenfrei. Der Austausch ansich wird von den Familien getragen.

Ob als gemeinsamer Ausflug an einem Nachmittag oder als längerer Aufenthalt im Nachbarland, die Gestaltung des Austausches ist den Familien überlassen.
Das Centre Culturel bleibt weiterhin Ansprechpartner.

Weitere Informationen:

Centre Culturel Francais Freiburg
Münsterplatz 11
Im Kornhaus
79098 Freiburg

Ansprechpartnerinnen:
Delphine Carré, Olivia Rajabaly

T. 0761 207 39 19, 0761 207 39 20
Fax 0761 207 39 22

www.ccf-fr.de
d.carre@ccf-fr.de

 

Linkshänder

Keinerlei Nachteile für Linkshänder

Umschulung ist nicht angebracht

Vor Schulbeginn ihre Schreibhand festlegen

Kinder, die sich zu Linkshändern entwickeln, haben keinerlei Nachteile in ihrer Entwicklung. Aber es gibt auch keine Belege dafür, dass sie, wie gelegentlich behauptet, künstlerisch oder intellektuell besonders kreativ sind.
„Alles Quatsch“, ärgert sich Dr. Barbara Sattler, Leiterin der deutschen Beratungs- und Informationsstelle für Linkshänder, München, in einem Gesundheitsmagazin.

Zwischen 20 und 30 Prozent der Deutschen sind Linkshänder. Eine der wenigen wissenschaftlich nachgewiesenen Fakten ist, dass die Umschulung der Händigkeit bei Kindern ein schädlicher Eingriff ist, eine sinnlose Überforderung, sagt Sattler. „Oft kommt es auch zu psychischen Beeinträchtigungen.“ Sie rät allerdings, bei Kindern, die im Vorschulalter keine klare Präferenz erkennen lassen, darauf zu dringen, dass sie bis zum Schulbeginn ihre Schreibhand festlegen.

 

Ordnung

Ordnung ist das halbe Leben?!

Unordnung schadet der Intelligenz

Kinder aus ordentlichen Haushalten sind klüger

Kinder, die in einer chaotischen Umgebung aufwachsen, sind weniger intelligent. Das berichtet eine Gesundheitszeitschrift unter Berufung auf ein britisch- amerikanisches Forscherteam.

Stephen Petrill von der Pennsylvania State University und seine Kollegen haben die Daten von insgesamt 8000 ein- und zweieiigen Zwillingen analysiert. Die Studie zeigte, dass die im Haushalt herrschende Ordnung einen – wenn auch geringen – Einfluss auf die geistige Entwicklung hat.
Ein geordnetes Umfeld hilft Heranwachsenden, den Lauf der Welt zu begreifen. Der Effekt war unabhängig vom sozialen und wirtschaftlichen Status der Eltern.

Weitere Informationen:

Ruth Pirhalla
Pressearbeit
Tel.: 089 / 7 44 33-123
Fax: 089 / 744 33-198
pirhalla@wortundbildverlag.de

 

Besuchsrecht

Einschränkung des Besuchsrechts

Konflikte der Eltern nach einer Scheidung

Rechtslage in der Schweiz

Laut der Aargauer Praxis: "Grundsätzlich ist das Besuchsrecht für die Kinder zu beschränken, aufgrund von Konflikten zwischen den getrenntlebenden Eltern." Laut Bundesgericht ist dieses aber nicht zulässig. Das nur das Kindeswohl zählt, wurde vom Bundesgericht bereits ein weiteres festgehalten.

Das Besuchsrecht eines nicht obhutsberechtigten Vaters wurde von der Aargauer Justiz auf jedes dritte Wochenende von Samstag 10 Uhr bis Sonntag 18 Uhr im Monat eingeschränkt. Desweiteren wurde das Ferienrecht von der Justiz auf nicht mehr als zwei Wochen pro Jahr reduziert. Zwei Wochenenden pro Monat und vier Wochen pro Jahr sind im Aargauer Kanton eigendlich der Normalfall. Der Entscheid wurde durch das Obergericht bestätigt, die Begründung lautete: "Daß erhebliche Spannungen zwischen den Eltern herrschen würden", aus diesem Grund beschloß die kantonale Praxis das Besuchsrecht eiunzuschränken.

In der Vergangenheit hatten die Lausanner Richter aus dem Kanton Luzern in einem Fall entschieden, das bei Konflikten der Eltern das Besuchsrecht nicht maßgeblich eingeschränkt werden darf, sofern zwischen den Besuchsberechtigtem und Kind das Verhältnis gut ist.
Umgekehrt bedeutet das nicht, dass das Besuchsrecht oder Ferienrecht immer im vollen Umfag solcher Fälle gewährt werden muss. Das Kindswohl ist immer die oberste Richtschnur. Wenn das Kind sonst überfordert wäre, dann könne eine Einschränkung des Besuchsrecht angezeigt sein. In jedem Fall sind dann aber, die näheren Umstände abzuklären, sonst könnte keine angemessene Reglung getroffen werden.

 

Lernen

Bessere Noten sind machbar

Elter können meist ihre Kinder nicht richtig bei den Hausaufgaben betreuen, da versagen dann schnell die Nerven. "In dem Fall ist es am Beste ältere Schüler, Freunde oder Nachbarn in die Sachen einzubeziehen," raten die Schulexperten.
Weiterer Schulerfolge sind wesentlich vom sozialen Hintergrund der Kinder abhängig, dies kann man deutlich an den Pisa-Studien erkennen. Eltern ohne überdurchschnittliches Einkommen, haben genauso die Möglichkeiten ihren Kindern zu besseren Noten und Bildungdschancen zu verhelfen. Anfangen tut dies schon bei der Freizeitgestaltung. "Ganz wichtig ist es, die Kinder ans Lesen heranzuführen", sagt der Hamburger Erziehungswissenschaftler Peter Struck.
Er empfiehlt kleinen Kindern viel vorzulesen. Regelmäßige Bücherreibesuche sollte man mit den größeren Kindern machen.
"Lesen bringt im Gegensatz zum Fernsehen nichts", meint der Bildungsexperte. "Ein Besuch der Ganztagsschule ist auch sehr hilfreich", urteilt er. "Eine mit inbegriffene Hausaufgabenbetreuung findet dort statt und mehr sinnvolles Lernen, anstatt zu Hause an der Playstation zu sitzen", erläutert Struck.

Eltern leichter genervt

Bis auf den Kostenbeitrag des Mittagessens ist die Staatliche Ganztagsschule Kostenlos. Für die schwächeren Schüler sind besonders gut Gesamtschulen geeignet. "Aufgrund von Studien wurde erwiesen, daß die Schüler dort größere Fortschritte machen", erläutert der Forscher.
Auch die intergrativen Schulen sind günstig, darunter versteht man, dass behinderte Kinder zusammen mit nichtbehinderten Kindern ein Lernverhältnis haben. Die Betreuung der Kinder ist dann wegen wenigen Schüler in einer Klasse viel besser als auf anderen Schulen.

Kinder die auf eine Halbtagsschule gehen müssen bei den Hausarbeiten besonders unterstüzt werden. Der Stuttgarter Geschäftsführer von der Aktion Bildungsinformation, hat leider die Erfahrung gemacht, dass Elter eine schlechte Hausaufgabenhilfe sind, der Grund ist das Kinder und Eltern ein zu enges Verhältniss zueinander haben und dadurch schneller genervt sind. Besser geeignet seien z.B. ältere Schwestern, Nachbarn, Hausaufgabenbetreuung oder eine sozial kirchliche Einrichtung.
"Eine Alternative ist es, Kinder gleichen alters, Hausaufgaben zusammen machen zu lassen. Kinder lernen mehr voneinander als von Erwachsenen", mein Struck.

Gute Lernatmosphäre ist wichtig

Wenn ein Schüler größere Defizite in einem Fach hat, dann kann Nachhilfe sinnvoll sein, aber nicht über Nachhilfeinstitute, diese sind nämlich die schlechteste Lösung. Erstens sind sie zu teuer und man muss sich langfristig binden. Nach Einschätzungen der Experten, sind ältere Schüler und Studenten als Nachhilfelehrer effizienter und günstiger.
Meist habe die Schüler keinen guten Draht zu Lehrern, dafür aber zu älteren Schülern, das steigert die Lernatmosphäre und dann bringt das Lernen dreimal so viel.

Partnerschaftsprogramme werden auch an manchen Schulen angeboten, dort betreuen ältere Schüler die Jüngeren. "Wenn es dieses nicht an eine Schule gibt, dann können Eltern dies in der Schule erwähnen und vielleicht kann dies ja dann auch eingerichtet werden", schlägt der Experte vor.
Für schwache Schüler hat Peter Struck noch einen anderen Tipp: "Auch wenn das die Lehrer nicht gerne sehen, immer ein Kapitel im Voraus arbeiten". Dadurch daß das Kind den Unterrichtsstoff schon kennt, hat es mehr Erfolgserlebnisse und weniger Angst. Desweiteren kann das Kind beim zweiten Mal alles besser aufnehemn und versteht es dann auch besser", erläutert Struck.

 

Ballaststoffe

Ballaststoffreiche Ernährung

Vorsorge gegen Bluthochdruck

Anregung der Darmtätigkeit

Eine Ernährung mit vielen Ballaststoffen kann einer neuen Studie zufolge hohen Blutdruck senken. Das berichtet der Verbraucherinformationsdienst AID in Bonn unter Berufung auf Forschungen an der US-amerikanischen Tulane University in New Orleans.

Dabei waren die Daten von 1477 Studienteilnehmer ausgewertet worden. Die Teilnehmer verzehrten täglich mindestens sieben Gramm Ballaststoffe, dabei sank ihr Blutdruck. Besonders deutlich war der positive Effekt bei Bluthochdruck-Patienten.
Doch auch Menschen mit normalen Werten profitierten. Eine deutliche Wirkung sei jedoch erst nach acht Wochen nachzuweisen, erklärten die Forscher.

Vollkorn- und Getreideprodukte wie Brot und Müsli sollten laut aid fester Bestandteil des Speiseplans sein. Auch Gemüse, frisches und getrocknetes Obst sowie Hülsenfrüchte lieferten viele Ballaststoffe. Damit die unverdaulichen Pflanzenbestandteile ihre positive Wirkung entfalten können, müsse aber auch ausreichend getrunken werde.
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) in Bonn raten, täglich mindestens 30 Gramm Ballaststoffe zu sich zu nehmen.

 

Falschernährung

Gesund und fit

Fehler bei der Ernährung von Kindern

Mit der Ernährung unserer Kinder ist nicht die Beste. Sie sitzen zu viel vor dem Fernseher oder vor der Playstation und ähnlichem und ernähren sich dabei falsch.
Mehr als 20 Prozent der Jugendlichen sind übergewichtig und die Tendenz ist steigend, so sind die neusten Zahlen aus dem Verbraucherschutzministerium. Hinzu kommen ernährungsbedingte Krankheiten oder Verhaltensauffälligkeiten.

"Auch Kinder aus Mainz sind Trendkinder", erklärte Sozialdezernent Michael Ebling. Belegen kann dies eine Studie von 1989 bis zum Jahre 2003, die das Gesundheitsamt Mainz und der Landkreis Mainz in Auftrag gegeben haben. Mehr und mehr Fünf- bis Zehnjährige sind übergewichtig, 17Prozent der Kinder aus Mainz, wurde eine Therapie empfohlen.

"Bewegung und gesundes Ernährungsverhalten muss gefördert werden , außerdem sollen Kinder stark gemacht werden, im Hinblick auf die psychologische Belastungen unserer Gesellschaft die ständig am wachsen ist.
Dementsprechend wird der Blickwinkel, der Mainzer Kinder und Jugendarbeit auf diesen Aspekt gelenkt in der Zukunft verstärkt werden", erklärte Ebling. Unter dem Motto: "Mainzer Kinder, gesund und fit", macht man Veranstalltungen.
Dort werden dann Gesundheitsbezüge angeboten und durch ein eigenes Logo gekennzeichnet werden. Das Osterferienprogramm 2005 bietet ein Vorgeschmack der Mainzer Kinder- und Jugendzentren an, zusammen mit "Mainz spielt auf seinen Plätzen."
Dort beschäftigt man sich mit den Themen Bewegung und Ernährung. Es werden viele Sachen wie das "Handballcamp", der "Sinnespfad", und das "Frühlingserwachen", angeboten und unteranderem auch spezielle Kochkurse für Kinder. Dort wird den Kindern dann gezeigt das gesundes Essen auch gut schmeckt, diese Veranstalltung nennt man, "Kochen für Esser".

Für weitere Informationen dieser Veranstaltungen können Sie sich auf der Seite www.jugend-in-mainz.de schlau machen.

 

E-Mail ersetzt Aktenbock

Einzug der Zukunft in den Justizapperat

Vernetzung der Gerichte schreitet vorran

Der Bundestag hat heute das Justizkommunikationsgesetz verabschiedet. Das Gesetz soll am 1. April 2005 in Kraft treten. Es ermöglicht einen umfassenden elektronischen Rechtsver-kehr mit den Gerichten und die Führung von elektronischen Gerichtsakten.

„Von den neuen technischen Möglichkeiten werden Rechtssuchende und Justiz gleichermaßen profitieren. Elektronisch übersandte Dokumente sind schneller beim Empfänger als Briefe und Faxe, und sie haben den Vorteil, dass man damit elektronische Akten anlegen kann. So können gerichtsinterne Arbeitsabläufe effizienter gestaltet werden. Das ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Bürgerinnen und Bürger letztlich schneller zu ihrem Recht kommen“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs.

Und so kann das Verfahren praktisch ablaufen:
Eine Rechtsanwältin soll für ihren Mandanten eine Klage bei Gericht einlegen. Den Schriftsatz erstellt sie an ihrem PC und unterschreibt ihn elektronisch d.h., sie signiert ihn mit ihrer Signaturkarte. Dadurch ist sichergestellt, dass das Dokument auch tatsächlich von ihr stammt. Anschließend überträgt die Rechtsanwältin den elektronischen Schriftsatz verschlüsselt in das elektronische Gerichtspostfach. Die erforderlich Software hat sie sich vorher kostenlos und lizenzfrei auf den Web-Seiten des Gerichts heruntergeladen. Das Gerichtsystem erzeugt dann sofort eine Eingangsbestätigung, die per E-Mail an die Anwältin versandt wird. Damit kann sie kontrollieren, dass ihr Schriftsatz tatsächlich bei Gericht eingegangen ist. Die elektronischen Eingänge werden in einer elektronischen Gerichtsakte unveränderbar abgelegt. Wenn die geeigneten Formate eingehalten werden, können wiederkehrende Daten, wie beispielsweise Anschriften der Prozessparteien, automatisch ausgelesen und in einem Grunddatensatz vorgehalten werden. Bislang müssen solche Daten mühsam für das Deckblatt der Papierakte aus den eingehenden Schriftsätzen zusammengesucht werden. Der Richter kann mit der elektronischen Akte arbeiten und darin z. B. nach bestimmten Suchbegriffen recherchieren. Um sich über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren, kann die Rechtsanwältin jederzeit online vom Schreibtisch ihrer Kanzlei aus in der elektronischen Gerichtsakte blättern. Auch das Urteil erstellt der Richter als elektronisches Dokument und signiert es mit seiner Signaturkarte. Die elektronische Ausfertigung des Urteils wird der Rechtsanwältin auf elektronischem Weg zugestellt.

Das herkömmliche Prozessrecht geht von der Papierform aus und muss deshalb so umgestaltet werden, dass es für die neuen Techniken geöffnet wird. Auch bei elektronischen Dokumenten muss sichergestellt sein, dass das Dokument authentisch ist, also tatsächlich von seinem Verfasser stammt und auch nicht verändert worden ist. Deshalb sieht das Justizkommunikationsgesetz vor, dass elektronisch abgefasste Urteile mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen sind. So genannte bestimmende Schriftsätze, wie z.B. Klageschriften, müssen grundsätzlich ebenfalls qualifiziert elektronisch signiert sein. Weiter enthält das Gesetz Regelungen über die elektronische Akteneinsicht, über den Beweiswert elektronischer Dokumente und über den Medientransfer, also über die Umwandlung von Papierdokumenten in elektronische Dokumente. Das Gesetz ist Teil der Initiative BundOnline2005, in der sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt hat, bis 2005 alle internetfähigen Dienstleistungen online bereitzustellen.

„Der elektronische Rechtsverkehr wird nicht nur die Effizienz in der Justiz steigern, sondern mittelfristig auch Kosten sparen. Nach ersten Berechnungen haben sich die Investitionskosten für die elektronische Akte betriebswirtschaftlich schon nach wenigen Jahren amortisiert,“ sagte die Ministerin.

Technische Einzelheiten für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit Bundesgerichten sind auf den Internetseiten des Bundesgerichtshofs (www.bundesgerichtshof.de), des Bundesverwaltungsgerichts (www.bundesverwaltungsgericht.de), des Bundesfinanzhofs (www.bundesfinanzhof.de) und des Bundespatentgerichts (www.bundespatentgericht.de) zu finden.

 

Kündigungsfrist bei Altmietvertrag

Neue Kündigungsfristen bei Altmietverträgen

Kündigungsfristen gelten nun auch bei alten Verträgen

Der Deutsche Bundestag hat heute neue Kündigungsfristen für sog. Altmietverträge beschlossen. Danach gilt die kurze, dreimonatige Frist für Kündigungen des Mietvertrages durch den Mieter auch für Altmietverträge, in denen die bis zum 1. September 2001 geltenden Kündigungsfristen formularmäßig vereinbart wurden. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Es soll zum 1. Juni 2005 in Kraft treten.

"Die heute beschlossene Regelung verhilft dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers zur Geltung und sorgt für hinreichende Klarheit im Gesetzeswortlaut. Damit kommen zahlreiche Mieterinnen und Mieter, die bislang nur mit einer sechs- bis zwölfmonatigen Frist ihre Verträge kündigen können, in den Genuss der kurzen dreimonatigen Kündigungsfrist," begrüßte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Entscheidung.

Seit der Mietrechtsreform im Jahre 2001 beträgt die Frist für Kündigungen des Mietvertrages durch den Mieter drei Monate. Abweichungen von dieser Frist zu Lasten des Mieters verbietet das Gesetz.

Nur für sog. Altmietverträge, d.h. Verträge, die vor dem 1. September 2001 geschlossen wurden, sah eine Übergangsvorschrift bislang vor, dass längere Kündigungsfristen, die Mieter und Vermieter „vertraglich vereinbart“ hatten, weitergelten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine solche Vereinbarung auch dann vorliegt, wenn eine Formularklausel die bis 1. September 2001 geltenden gesetzlichen Kündigungsfristen -wörtlich oder sinngemäß- wiedergibt (Urteil vom 18.06.2003, VIII ZR 240/02). Nach dieser Rechtsprechung konnten viele Mieterinnen und Mieter, deren Formularmietverträge aus der Zeit vor der Mietrechtsreform die alten Kündigungsfristen wiedergeben, die Vorteile der neuen kürzeren Kündigungsfristen nicht nutzen.

Die Kündigungsmöglichkeiten dieser Mieterinnen und Mieter werden mit dem heute beschlossenen Gesetz erheblich verbessert. Sie können künftig den Vertrag mit einer dreimonatigen Frist ordentlich kündigen – unabhängig davon, wie lange sie bereits in der Wohnung leben. Aber auch die Interessen der Vermieter werden ausreichend geschützt: Immer dann, wenn die Parteien eine individuelle Vereinbarung getroffen haben, die von der seinerzeitigen Gesetzeslage abweicht, hat der Gestaltungswille der Parteien Vorrang vor der gesetzlichen Regelung. Die von ihnen vereinbarten Kündigungsfristen gelten in diesen Fällen fort.

"Von der Neuregelung profitieren diejenigen Menschen, die sich aus gesundheitlichen, beruflichen oder sonstigen Gründen veranlasst sehen, den Wohnort zu wechseln. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die Bedürfnisse einer Gesellschaft, die von ihren Mitgliedern zunehmend Flexibilität und Mobilität verlangt", erläuterte Bundesjustizministerin Zypries.

 
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