Kostenbeteiligung - Sprachkurse
Aupairs - Gesetzlichen Bestimmungen
Kostenbeteiligung bei Sprachkursen
Die Agentur für Arbeit hat ihr Merkblatt für Familien überholt.
Eine wichtige Änderung gibt es in punkto Sprachkurs. Es heißt nun:
"Jedem Au-pair ist die Möglichkeit zu geben, in seiner Freizeit an einem Deutsch-Sprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen zu besuchen. Die Gastfamilie ist verpflichtet sich an den Kosten des Sprachkurses mit 50 Euro monatlich zu beteiligen. Die Kosten für andere Veranstaltungen muss das Aupair jedoch selbst tragen."