Kinderlärm
Kinder in der Nachbarschaft
Rechtslage zu Krach durch Kinder
Ist der Kinderwagen im Hausflur rechtens?
Kindergeschrei geht vielen Leuten auf die Nerven. Andere freuen sich darüber, in einer "zu alten" Gesellschaft auch mal wieder muntere Kinder zu hören. Sei dem, wie dem wolle: Kinder führen im Alltag immer mal wieder zu Streits, manchmal sogar zu Prozessen. Hier ein kleiner Überblick:
Besonders in den allgemeinen Ruhezeiten (13-15 Uhr, 22-7 Uhr) haben Eltern darauf zu achten, dass die Kinder leise sind. Babygeschrei lässt sich allerdings nicht darauf abstimmen. Und Schreien, Lachen und Weinen dürfen Kinder schließlich.
Leicht vermeidbarer, am Ende gar mutwilliger Lärm ist natürlich verboten, z.B. Rollschuhfahren in der Wohnung.
In einem hellhörigen Haus sind Eltern nicht verpflichtet, einen zweiten Teppichboden zu verlegen, damit die Nachbarn nichts mehr hören. Normale Geräusche wie gelegentliches Getrappel oder das Umherlaufen in Schuhen müssen Nachbarn akzeptieren. Das gilt auch für Türenschlagen und die natürliche Unruhe, die durch den Bewegungs- und Spieldrang der Kleinen entsteht.
Der erhöhte Lärmpegel durch einen nahen Spielplatz oder Jugendzeltplatz ist hinzunehmen.
Eltern haben die Aufsichtspflicht und müssen daher sicherstellen, dass ihre Sprösslinge nicht gegen die Hausordnung verstoßen. Weder Treppenhaus noch Aufzug sind Spielplätze.
Kinder dürfen in Garten und Hof spielen und dazu auch andere Kinder einladen. Dazu dürfen eine Schaukel aufgestellt und ein Sandkasten gebaut werden.
In einem Gerichtsfall beschwerte sich der Vater dreier Kinder und Mieter in einer Burganlage über die vielen Hundehaufen in der Anlage. Der Hausmeister kümmerte sich nicht um die Beseitigung. Das Gericht beschloss eine Mietminderung von fünf Prozent.
Amtsgericht Schleiden, 2 C 250 / 07
Kinderwagen
Im Hausflur ist er ein ständiger Zankapfel. Ob er nun dort stehen darf oder nicht, ergibt sich aus Mietvertrag und Hausordnung. Steht dort nichts dazu, hat ein Mieter grundsätzlich das Recht, ihn im Hausflur abzustellen. Natürlich sollte der Brandschutz gewährleistet und der Durchgang frei sein. Allerdings kann man von einer Mutter mit vier Kindern kaum verlangen, dass sie sich täglich mit dem Kinderwagen die Treppe hochquält.