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Seite << 1 >> Beruf und Kind?Umdenken durch neues UnterhaltsrechtBerufstätigkeit beider GeschiedenerRaschere Arbeitssuche als bisher - Schaden fürs Kind?Bislang hatten geschiedene Elternteile, die die Kinder aufzogen, praktisch noch jahrelang einen Lebensstandard wie während der Ehe. Wegen der Sprösslinge gingen sie selten einem Broterwerb nach, sondern lebten von den Unterhaltszahlungen des oder der Ex. Das neue Unterhaltsrecht wirft dieses Verhältnis um, denn Exgatten haben sich - trotz Kinderbetreuung - rascher um eine Arbeitsstelle zu bemühen. Bislang musste der Kinderbetreuer erst arbeiten gehen, wenn das Jüngste die zweite Klasse abgeschlossen hatte. Nun hat er bereits ab dem dritten Lebensjahr einer Arbeit nachzugehen. Damit rückt das Gesetz das Bild "Elternschaft und Beruf" in ein anderes Licht. Bislang glaubte man, Kinder bräuchten bis zu einem gewissen Alter Rund-um-die-Uhr-Betreuung von einem Elternteil. Viele Berufstätige zeigen jedoch, dass es auch anders geht! Familie und Beruf lassen sich durchaus verbinden. Wenn im Haushalt das Geld knapp ist, haben ja auch beide einem Broterwerb nachzugehen Freilich stellen sich verschiedene Faktoren in den Weg, die das betreuende Elternteil nicht beeinflussen kann. Findet sich kein regionales Betreuungsnetz vor, in dem man den Kleinen während der Arbeit "parkt", so muss das Elternteil eben zu Hause bleiben. Das gleiche gilt, wenn sich trotz aller Bemühungen keine Arbeit finden lässt, oder wenn Behinderungen des Kindes keine Abwesenheit des Erziehungsberechtigten erlauben. Seite << 1 >>
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